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SG Detmold, 06.06.2007 - S 3 KR 19/07 ER |
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Sandostatin® (Wirkstoff: Octreotid) - Bronchialkarzinom
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- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus SG Detmold, 06.06.2007 - S 3 KR 19/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht auch dann eine Versorgungslücke, wenn ein gesetzlich Krankenversicherter, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen wird, obwohl eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs besteht (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98).